Der durchschnittliche Kraftstoffpreis für die Bereitstellung von Reisekosten ändert sich

Der Durchschnittspreis für Kraftstoff zum Zwecke der Gewährung von Reisekostenzuschüssen für Elektrofahrzeuge ändert sich

Am 11. 3. Runde 2022, eine Änderung des Dekrets Nr. 511/2021 Slg., Änderung der Sätze der Grundentschädigung für die Nutzung von Straßenkraftfahrzeugen und Der Tagegelder und Bestimmung des Durchschnittspreises für Kraftstoff zum Zwecke der Erbringung von Reisekosten.

Das Dekret wurde unter der Nr. 47/2022 Slg.

Reisekosten
Reisekosten

Ab 12. 3. Runde 2022 die Höhe der Entschädigung gemäß § 4 Punkt. d) Dekret Nr. 511/2021 Slg., Grundentschädigung für die Nutzung von elektrisch betriebenen Straßenkraftfahrzeugen, wenn der Betrag “4,10 CZK” durch den Betrag “6,00 CZK” ersetzt wird.

Mit Wirkung vom 12. 3. Runde 2022 wird die Entschädigung für Kraftstoff gemäß § 4 des Erlasses des Ministeriums für Arbeit und Soziales wie folgt festgelegt:

Die Höhe des Durchschnittspreises des Kraftstoffs nach § 158 Abs. 3 ZP-Sätze des Dritten Arbeitsgesetzbuches sind
) 37,10 CZK pro 1 Liter Autobenzin 95 Oktane,
b) 40,50 CZK pro 1 Liter Autobenzin 98 Oktane,
c) 36,10 CZK pro 1 Liter Dieselkraftstoff,
d) 6,00 CZK pro 1 Kilowattstunde Strom.