Am 11. 3. Runde 2022, eine Änderung des Dekrets Nr. 511/2021 SLG., Änderung der Sätze des Grundausgleichs für die Nutzung von Straßenkraftfahrzeugen und der Tagegelder und Bestimmung des Durchschnittspreises für Kraftstoff zum Zwecke der Erbringung von Reisekosten. Das Dekret wurde unter der Nr. 47/2022 Slg.