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Auf Vorschüsse auf die im Jahr 2022 fällige Kfz-Steuer wurde verzichtet

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Aus der Entscheidung des Finanzministers, die im Finanzbulletin Nr. 2022-06 Am 24. März 2022 wurde für den Steuerzeitraum 2022 auf Vorschüsse auf die Kraftfahrzeugsteuer verzichtet, d. h. auf Vorschüsse, die am 15.4., 15.7, 17.10 und 15.12 fällig sind.

Der Vorschussverzicht gilt für alle Kfz-Steuerpflichtigen. Die Kfz-Steuer wird innerhalb der Frist für die Einreichung der Steuererklärung für 2022, d.h. bis zum 31. Januar 2023, entrichtet. Es ist möglich, dass im Laufe des Jahres eine Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes verabschiedet wird, die die Kraftfahrzeugsteuer auf Fahrzeuge bis zu 12 Tonnen abschaffen soll. Die Regierung kündigte diese Absicht auf ihrer Website in einer Pressemitteilung vom 9. März 2022 an.