Am 11. 3. 2022, eine Änderung des Dekrets Nr. 511/2021 Slg., zur Änderung der Grundausgleichssätze für die Nutzung von Straßenkraftfahrzeugen und der Aufenthaltszulagen sowie zur Bestimmung des Durchschnittspreises für Kraftstoff für die Zwecke der Reisekostenerstattung. Das Dekret wurde unter der Nr. 47/2022 Slg. veröffentlicht.